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Ausgeförderte PV-Anlagen

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Photovoltaikanlagen der ersten Generationen erreichen nach 20 Jahren ihr Förderende. Wir zeigen Ihnen, was Sie nun beachten müssen und bieten Ihnen neue Möglichkeiten für die Zukunft an.

Mit 20 Jahren ist noch lange nicht Schluss

Es stehen verschiedene Wege offen, Ihre Anlage weiter zu betreiben.
Sie haben die Wahl: 

Volleinspeisung in unser Netz

Am einfachsten und bequemsten ist es, Sie nutzen weiterhin die gesetzlich vorgesehene Volleinspeisung in unser Netz. Da die neue Einspeisevergütung niedriger ausfällt, ist dies weniger attraktiv:

Verbrauch                 4.000 kWh / 5 kWp Südausrichtung   

 4.500     

Einspeisung                                     

4.500 kWh x 3 ct/kWh       135 EUR Ertrag


 

Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten

Effektiver wäre es, Ihre Anlage durch einen Umbau der Zähleranlage umzurüsten und Ihren Solarstrom zukünftig selbst zu verbrauchen und nur noch den Rest einzuspeisen. Sie sparen mit Ihrem aktiven Klimaschutz obendrein auch noch Stromkosten:

Verbrauch                                                                 

 4.000 kWh / 5 kWp Südausrichtung  4.500 kWh - ohne Speicher 

Eigenverbrauch                                                    

 

1.300 kWh x 27,8 ct brutto                                                 

 

361,40 EUR   Ersparnis  

Einspeisung                            

  3.200 kWh x 3ct 96,00 EUR Ertrag
                                                                                    457,40 EUR 

 

Aufrüsten Ihrer Anlage

Darüber hinaus lässt sich Ihre Anlage einfach mit einem Batteriespeicher ergänzen. Damit machen Sie sich noch unabhängiger und erhöhen den Anteil Ihres eigenen Solarstroms am Verbrauch: 

Verbrauch                       

4.000 kWh / 5 kWh Südausrichtung 4.500 kWh - mit  Speicher (5kWh) 

Eigenverbrauch                 

1.300 kWh x 27,8 ct brutto

695,00 EUR Ersparnis

Einspeisung            

2.000 kWh x 3 ct  60,00 EUR Ertrag 
                                                                                             755,00 EUR

 

Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Max Griebenow telefonisch unter 02921.392-152 und per mail unter: m.griebenow@stadtwerke-soest.de gern zur Verfügung. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie im Folgenden aufgeführt. 

Fragen und Antworten

1. Wann endet der reguläre Anspruch auf EEG-Förderung?

Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Förderdauer der Anlagen beträgt 20 Jahre (zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme).

2. Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen < 100 KW weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme sowie Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms. Solange Anlagenbetreiber*innen uns keinen Wechsel der Veräußerungsform und keine Änderung des Messkonzeptes mitteilen, ändert sich damit nur die Vergütung. Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Jahresmarktwert Solar (abzgl. der Vermarktungskosten).

3. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?

Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten (Volleinspeisung).

Außerdem besteht die Möglichkeit den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen und die Reststrommengen dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen (Eigenverbrauch).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den gesamten Strom oder die Reststrommengen durch einen Direktvermarkter vermarkten zu lassen. Dazu muss aber unter Umständen das Messkonzept geändert werden (u.a. zum Zwecke der Fernsteuerung der Anlage).

4. Wie kann ich von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch wechseln?

Bisher haben Sie die erzeugte Energiemenge Ihrer Erzeugungsanlage komplett ins öffentliche Netz eingespeist und möchten diese nun selbst verbrauchen. Beauftragen Sie bitte Ihren Elektroinstallateur mit dem Umbau der Zähleranlage. Um anschließend die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umzustellen, informieren Sie uns, als Ihr Netzbetreiber bitte umgehend.

5. Wie hoch ist die zukünftige Post-EEG-Vergütung meiner PV-Anlage?

  • Für die „ausgeförderten Anlagen“ in 2021 ergibt sich bei Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber folgende Einspeisevergütung:

        - Jahresmarktwert Solar
        - abzüglich der Vermarktungsprämie des Netzbetreibers (in 2021: 0,4 Cent/kWh)

  • ab 2022: Ermittlung durch den Übertragungsnetzbetreiber
  • Hinweis: Der Jahresmarktwert Solar für 2021 wird erst Anfang 2022 veröffentlicht. Sie finden ihn auf der gemeinsamen Internetplattform der Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de.

6. Welche Abschläge erhalte ich wann?

  • Sie erhalten von uns im ersten Quartal einen Abschlagsplan. Die Höhe des Abschlags orientiert sich wie bisher an Ihrer erwarteten Einspeisemenge und dem nun neuen Vergütungssatz gemäß gesetzlicher Vorgabe.
  • Bitte beachten Sie: Da die Anschlussförderung von Post-EEG-Anlagen deutlich unter der bisherigen Förderung liegt, werden Ihre Abschläge sinken. Wenn die in der Regel auf Basis der Vorjahreswerte ermittelte Einspeisemenge zu gering ist, kann es sogar sein, dass Sie gar keinen Abschlag und damit auch keinen Abschlagsplan erhalten. Sie bekommen dann die Vergütung komplett mit der jeweiligen Jahresrechnung.

7. Muss ich bei Eigenverbrauch Steuern, Abgaben oder Umlagen zahlen?

Anlagenbetreiber*innen von ausgeförderten EEG-Anlagen müssen bei Umbau auf Eigenverbrauch keine EEG-Umlage entrichten, wenn die Anlage höchstens eine installierte Leistung von 30 kW hat und höchstens 30 MWh [1] des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Darüber hinaus muss EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch gezahlt werden und es ist ein separater Erzeugungszähler notwendig. Zu weiteren Details bzw. bei Fragen zu anderen Steuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

 [1] Änderung im EEG dazu geplant, aber noch nicht veröffentlicht.

8. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?

Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren wie z.B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe und technischen Zuverlässigkeit der Anlage abhängig. Gerne beraten Sie unsere Kollegen aus dem Bereich Energiedienstleistungen.

9. Muss ich zwingend etwas tun, wenn meine Anlage aus der Förderung läuft?

Anlagenbetreiber*innen ausgeförderter EEG-Anlagen bis 100 kW müssen nichts tun. Ihre Anlagen und deren Stromeinspeisungen in das Netz werden automatisch rückwirkend zum 1. Januar 2021 der „Anschlussregelung“ (Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen) und damit dem Netzbetreiber-EEG-Bilanzkreis zugeordnet, solange Sie zu diesem Zeitpunkt keine andere Zuordnung vorgenommen haben („sonstige Direktvermarktung“).
Ausgeförderte EEG-Anlagen über 100 kW müssen zwingend zum Auslaufdatum der Vergütung in die sonstige Direktvermarktung umgemeldet werden.

10. Welche Bedingungen gelten bei der sonstigen Direktvermarktung? Ist in der sonstigen Direktvermarktung auch eine Eigenversorgung möglich?

Natürlich besteht für alle EEG-Anlagen auch die Möglichkeit, in Kooperation mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl den Strom über die sonstige Direktvermarktung zu vermarkten sowie selbst zur Eigenversorgung zu nutzen.